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Förderschwerpunkt Hören

• Für den Förderschwerpunkt Hören ist das Landesförderzentrum Hören und Kommunikation, Schleswig als überregionales Förderzentrum zuständig. Dies schließt die Erstellung von Gutachten und ggf. die Förderung der Schülerinnen und Schüler gleichermaßen mit ein.
• Eine Meldung über ein hörgeschädigtes Kind kann zu jedem Zeitpunkt im Schuljahr an die Kreisfachberaterin im Bereich Hören, Frau Schmidt, weitergeleitet werden.
• Die Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs im Bereich Hören erfolgt nach Einschätzung der Bedarfs – und Ereignislage und ist nicht von einem festen Zeitpunkt anhängig. Grundlage für einen Förderbedarf Hören bildet eine ärztliche Diagnose eines HNO-Arztes oder Phoniaters. Das für die Erhebung des sonderpädagogischen Förderbedarfes erforderliche Gutachten wird von einer zuständigen Lehrkraft des Landesförderzentrums Hören und Kommunikation, Schleswig erstellt.
• Auch für Schülerinnen und Schüler, die eine Hörschädigung haben, aber ohne einen festgestellten sonderpädagogischen Förderbedarf Hören in der Schule sind, ist es möglich, eine Beratung anzufordern.


Ansprechpartnerin für die Schulen des Kreises Pinneberg ist:

Inga Schmidt, SoLìn
Tel. 04121-4751727
inga.schmidt@lfzsl.de
Landesförderzentrum Hören
Georg-Wilhelm-Pfingsten-Schule
Lutherstraße 14
24837 Schleswig
Tel. 04621 - 8070
mail@lfz-hoeren.landsh.de
www.lfzhoeren-schleswig.de

(Text zitiert aus der Rundverfügung für sonderpädagogische Förderung des Kreises Pinneberg,)

Hier können Sie eine Reihe von informativen kleinen Videos zum Thema Hörbehinderungen ansehen.

Was ist los im Ohr von Karl? Teil 1

Karls Ohren Teil 2

Beratung bei Schwerhörigkeit durch das Landesförderzentrum Hören in Schleswig

Was ist AVWS?

AVWS Teil 2 Was kann helfen im konkreten Unterricht?

AVWS Teil 3 Beratung durch Schleswig

Wozu ist ein Schwerbehindertenausweis gut?

Das machen gute Videokonferenzen richtig

Das braucht Julia, damit sie genug Informationen beim Schulunterricht bekommt.

Jonas will dazugehören.

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