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Förderbedarf im Bereich emotionale und soziale Entwicklung Diesen Text vorlesen lassen

Förderschwerpunkt Emotionale und Soziale Entwicklung

Die Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs mit diesem Schwerpunkt erfolgt ab Klassenstufe 3. In Ausnahmefällen ( z.B. bei einer geplanten Aufnahme ins kooperative Schultraining ) ist sie unter Einbeziehung der Beratungslehrkräfte für schulische Erziehungshilfe der Förderzentren auch früher möglich.
Ein sonderpädagogischer Förderbedarf im Bereich ESE liegt in der Regel unter folgenden Voraussetzungen vor:
• vorherige Beratung durch die schulische Erziehungshilfe des zuständigen Förderzentrums sowie Vorliegen eines individuellen Lernplanes
• die Probleme im Bereich der emotionalen und sozialen Entwicklung sind umfassend und
lang andauernd. Sie treten weitgehend unabhängig von spezifischen Belastungssituationen auf.
• die Problemsituationen können trotz intensiver und systematischer Bemühungen der
Regelschule nicht bewältigt werden und verschärfen sich.
• die durchgeführten pädagogischen Maßnahmen der Regelschule sind inhaltlich beschrieben und dokumentiert .
• das Verhalten des Kindes stellt eine erhebliche Gefährdung anderer und / oder der eigenen Person dar
• außerschulische Institutionen ( Jugendhilfe, Therapeuten, Ärzte, Beratungsstellen...) sind in die Arbeit mit dem Kind einbezogen
Durch die im Sommer 2013 aktualisierte Kooperationsvereinbarung TANDEM zwischen
Schulamt und Fachdienst Jugend ist ein systematischer Beratungsprozess für die
Kontaktaufnahme der Schulen zu den Jugendämtern mit einer beschleunigten Hilfeplanung abrufbar.
Das Kooperative Schultraining ist eine gemeinsame Intensivmaßnahme von Schule und Jugendhilfe für schulpflichtige Kinder und Jugendliche mit besonders hohem Förderbedarf in ihrer sozialen und emotionalen Entwicklung. Ziel ist die schrittweise Rückführung in den regulären schulischen Bereich.
Mit Beginn des Schuljahres 2014/15 ist in allen vier Jugendamtsregionen des Kreises ein
Kooperatives Schultraining eingerichtet worden, so dass im Kreis Pinneberg bis zu 48 Plätze zur Verfügung gestellt werden können. Über Arbeitsvereinbarungen zwischen Kreisverwaltung und Schulamt Pinneberg ist die Maßnahme auch langfristig in ihrem Bestand gesichert.

Kreisfachberaterinnen für diesen Bereich sind:

Maike Rückleben, SoLìn
m.rueckleben@kreis-pinneberg.de
Förderzentrum Pinneberg
04101-26286


Ulrike Bendiks, SoLìn
u.bendiks@kreis-pinneberg.de
Förderzentrum Rellingen
04101/3901 131

(Text wurde zitiert aus der Rundverfügung 2016 zur sonderpädagogischen Förderung des Kreises Pinneberg.)

Die Arbeit des Schultrainings beschreiben wir hier noch einmal ausführlich.

Auch der Politik (   PDF, Datei ist nicht barierefrei) haben wir unsere Arbeit vorgestellt.

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